Büroplanung: Platz im Büro und was der Gesetzgeber dazu sagt

Von lecosys

Millionen von Menschen verbringen täglich bis zu acht Stunden und mehr in einem Büro bei der Arbeit. Rechnet man nur mit einem klassischen Achtstunden-Arbeitstag so kommt man auf bis zu 1920 Stunden im Jahr. Damit sich ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit wohlfühlt, um seine Leistung erbringen zu können, spielen einige Faktoren wie die Büroeinrichtung eine Rolle die man als Arbeitgeber nicht vernachlässigen sollte. Eine dieser Faktoren ist aber auch der Platzbedarf.

Auf den Platz kommt es an

Menschen arbeiten dann produktiv, wenn sie sich an ihrem Arbeitsplatz auch wohlfühlen. Doch das Wohlfühlen ist nur ein Aspekt der bei der Einrichtung von einem Büro eine Rolle spielen sollte, ein anderer ist der Platz. Hier macht auch der Gesetzgeber zahlreiche Vorgaben, auf die der Arbeitgeber bei seiner Planung achten muss. Zu diesen Faktoren gehören zum Beispiel der Lärm, die Sonneneinstrahlung, das Licht, aber auch die Verlegung von Kabeln. Gerade mit der vielfältigen Technik, die heutzutage in einem Büro zum Einsatz kommt, kann es hier schnell zum sprichwörtlichen Kabelsalat kommen. Wenngleich die Mängel und ihre möglichen Auswirkungen oft offensichtlich sind, sieht nicht jeder Arbeitgeber hier einen Handlungsbedarf. Oft werden der Zeitbedarf, die Kosten für die Beseitigung, aber auch fehlendes Wissen ins Feld geführt. Doch man sollte die Nachteile, nämlich dass sich die Mitarbeiter nicht wohlfühlen oder aber Gesundheitsgefahren bestehen, nicht vernachlässigen. Gerade auch im Hinblick auf die Kosten-Nutzen- Rechnung.

So groß muss ein Büro sein

Neben den bereits genannten Faktoren, wurde einer noch nicht genannt, nämlich die Bürogröße. Auch hier macht der Gesetzgeber Vorgaben an denen man sich orientieren kann. So sollte die Größe für einem Arbeitnehmer mindestens 8 bis 10 m² betragen. Wichtig ist hierbei, dass der Mitarbeiter sich nicht erdrückt fühlt. Büromöbel, aber auch Arbeitsgeräte wie Stellwände oder eine Flipchart können schnell dazu führen, wenn es mit der Bürogröße und der Büroeinrichtung nicht stimmt. Grundsätzlich muss die Bewegungsfläche mindestens 1.5 m² betragen und Durchgänge eine Mindestbreite von 60 cm aufweisen. Letzteres ergibt sich aus den Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinie.

Die richtige Büroeinrichtung

Die Büroeinrichtung sollte sich immer an der Bürogröße orientieren. Zu der Einrichtung gehört hierbei neben einem Schreibtisch, natürlich auch der Bürostuhl. Bei beiden sollte man aber immer darauf achten, das diese auch die ergonomischen Anforderungen erfüllen. Das ist nur dann gewährleistet, wenn diese Einstellmöglichkeiten aufweisen, sodass man Änderungen bei der Sitzhöhe oder bei der Höhe vom Schreibtisch vornehmen kann. Damit kann man auch verhindern das es zu Rückenbeschwerden bei einem Mitarbeiter kommt. Bei der Einrichtung sollte der Maßstab immer sein, das die Wege möglichst kurz sind und unnatürliche Körperhaltungen oder Bewegungen nicht entstehen können. Beachtet man diese Punkte, können sich Mitarbeiter in einem Büro auch wohlfühlen.