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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Handel mit Waren / Industrieservices  und Internet-Services der Lessov & Co GbR

I. Geltung der Bedingung

Alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen, Ergänzungen oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn sie von uns im Einzelfall ausdrücklich bestätigt werden.

II. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich auf der Grundlage der jeweils neuesten Ausgabe unserer Unterlagen wie Kataloge und Prospekte. Für den Umfang der vertraglichen Verpflichtungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Rechnungsstellung gilt als Auftragsbestätigung. Nachträgliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

III. Umfang der Lieferungen oder Leistungen 

1.  Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

2.  Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.

3.  An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Lessov & Co. GbR Eigentum und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von der Lessov & Co. GbR Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag der Lessov & Co. GbR nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die Lessov & Co. GbR zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen hat.

IV. Liefer- und Leistungsfristen

1.  Hinsichtlich der Frist für Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Artikel II., Abs. 2, Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Die nachträgliche Vereinbarung oder Änderung von Terminen und Fristen bedarf der Schriftform.
Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Teile und Angaben, die erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne sowie die Erbringung von vertraglich oder gesetzlich geschuldeten Vorleistungen des Bestellers voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängert sich die Frist entsprechend.

2.  Die Frist gilt als eingehalten:
a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum
 
   Versand gebracht oder abgeholt worden ist bzw. bei Meldung der Versandbereitschaft, falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der
    Besteller zu vertreten hat, verzögert
b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.
Liefer- und Leistungsschwierigkeiten aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, die erst nach Abschluß des Vertrages eintreten oder der Lessov & Co. GbR erst danach ohne Verschulden bekannt werden (wie z.B. unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, unvermeidbare Materialbeschaffungsschwierigkeiten und dergleichen) hat die Lessov & Co. GbR nicht zu vertreten. Ist das Leistungshindernis

3.  vorübergehender Art, so verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit angemessen. Hat das Ereignis höherer Gewalt dauerndes Unvermögen zur Folge, so ist die Lessov & Co. GbR berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

4.  Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist die Lessov & Co. GbR in zumutbarem Umfang berechtigt.

5.  Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.

6.  Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so kann dem Besteller, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5% des Rechnungsbetrages begrenzt.

V. Preise/Zahlung

1. Die angegebenen Preise sind freibleibend. Es sind Nettopreise in Euro ohne Mehrwertsteuer, für Lieferung ab Werk, ohne Kosten für
    Verpackung, Versand und Versicherung. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen, zu dem am Tag der Lieferung oder Leistung
    gültigen Satz.
2. Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung per Vorkasse, Nachnahme oder Bankeinzug. Soweit der Besteller keine besondere Nachricht gibt,
    werden Zahlungen auf die älteste offene Rechnung angerechnet.
3. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die
    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Lessov & Co. GbR berechtigt, von Eintritt des Verzuges an als Entschädigung ohne Nachweis Zinsen in
    Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen,
    unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

VI. Gefahrübergang 

    Die Gefahr geht - auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde - auf den Besteller über,
a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist;
b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme im eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach
    einwandfreiem Probebetrieb, wobei vorausgesetzt wird, dass der Probebetrieb bzw. die Übernahme im eigenen Betrieb unverzüglich an die
    betriebsbereite Aufstellung oder Montage anschließt;
c) falls der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, sobald dem Besteller die Versand-, Zustellungs- Aufstellungs- oder Montagebereitschaft von der Lessov & Co. GbR gemeldet ist; jedoch ist die Lessov & Co. GbR verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.
Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen von der Lessov & Co. GbR. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung von der Lessov & Co. GbR gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

VII. Gewährleistung

    Für Mängel haftet die Lessov & Co. GbR wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 1,
    Untersatz 2, nach Wahl von der Lessov & Co. GbR unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder
    neu zu erbringen, die am Tage des Gefahrüberganges insbesondere wegen
    fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung fehlerhaft
    sind oder deren Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist. Der Besteller
    hat etwaige Mängel unverzüglich, erkennbare Mängel spätestens innerhalb einer
    Woche nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel spätestens innerhalb einer
    Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Liefert die Lessov & Co. GbR fabrikneue Waren, die
    die Lessov & Co. GbR von Dritten bezogen hat, so wird Gewähr in der Weise geleistet, dass die Lessov & Co. GbR schon
    jetzt die ihr zustehenden Gewährleistungsrechte geben den Dritten an den
    Besteller abtritt. Ist eine gerichtliche Inanspruchnahme des Dritten erfolglos
    geblieben, so lebt die Gewährleistung von der Lessov & Co. GbR nach Untersatz 1 wieder auf.
2. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller der Lessov & Co. GbR die nach billigem Ermessen
    erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Lessov & Co. GbR von
    der Mängelhaftung befreit.
3. Schlagen Nachlieferungen oder -besserungen fehl, so kann der Besteller nur
    Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des
    Vertrages verlangen.
4. Die Gewährleistungsfrist besteht für die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrübergang.
    Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so können die Lessov & Co. GbR und der Besteller
    eine Verlängerung dieser Verjährungsfrist vereinbaren.
5. Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die
    vereinbarten Zahlungsverpflichtungen, einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge
    geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang
    zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den
    aufgetretenen Mängeln stehen.

6. Für Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, für
    Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum
    Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist
    für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung,
    die dadurch eintritt, dass Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder
    Ersatzleistungen erforderlich werden, für diejenigen Teile, die wegen der
    Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können.
7. Jede weitere, über die vorstehend in Abschnitt VII Ziff. 1-6 hinausgehende
    vertragliche Gewährleistung ist ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche des
    Bestellers gilt Abschnitt VIII. Schadensersatz wegen eines etwaigen
    Mangelfolgeschadens steht dem Besteller nur für den Fall zu, dass bei
    Nichtvorliegen von seitens der Lessov & Co. GbR ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften das Risiko
    eines Mangelfolgeschadens durch die zugesicherte Eigenschaft ausgeschlossen
    werden sollte.
8. Die Ziffern 1 - 7 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Bestellers auf
    Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des
    Vertrages erfolgende Vorschläge oder Beratungen oder Verletzung vertraglicher
    Nebenpflichten entstanden sind.
9. Im Falle des Verkaufs von Gebrauchtgeräten beträgt die Gewährleistungsfrist
    lediglich 6 Monate ab Gefahrübergang. Bei Auftreten eines Mangels in der
    Gewährleistungsfrist erfolgt eine Nachbesserung durch die Lessov & Co. GbR. Die Ersatzlieferung
    eines anderen Gerätes kann nicht verlangt werden. Die Gewährleistungsfrist für
    derartige Nachbesserungen beträgt 3 Monate.

VIII. Schadensersatzansprüche

die Lessov & Co. GbR haftet nicht für bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Schäden aller Art infolge Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, infolge einer Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten, für die Verletzung von Pflichten bei Vertragsabschluß sowie für Schäden aus unerlaubter Handlung. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht, wenn die Lessov & Co. GbR, einem gesetzlichen Vertreter oder einem leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wenn es sich um Fälle anfänglichen Unvermögens handelt, wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt - es sei denn, es handelt sich um leichte Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen -, oder wenn es sich um die Verletzung einer betrieblichen Organisationspflicht zur Vermeidung von Konstruktions-, Fabrikations- und Gebrauchsmängeln handelt.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Anlagen bleiben Eigentum von der Lessov & Co. GbR bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche,
    die die Lessov & Co. GbR, aus welchem Rechtsgrund auch immer, gegen den Besteller zustehen. Für
    den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller der Lessov & Co. GbR schon jetzt alle ihm aus der
    Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern in Zusammenhang mit der
    Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten zur
    Sicherung ab. Der Besteller ist zum Einzug der an die Lessov & Co. GbR abgetretenen Forderungen
    berechtigt und verpflichtet, es sei denn, die Lessov & Co. GbR widerruft diese Ermächtigung. die Lessov & Co. GbR
    verpflichtet sich, die ihr abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Bestellers
    freizugeben, sofern diese die der Lessov & Co. GbR gegenüber dem Besteller zustehenden
    Forderungen um mehr als 15% übersteigen.
2. Etwaige Verarbeitungen nimmt der Abnehmer für die Lessov & Co. GbR vor, ohne dass die Lessov & Co. GbR hieraus
    verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der
    Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für die Lessov & Co. GbR grundsätzlich ein
    Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis
    des Wertes (= Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der
    Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung, Vermischung oder
    Vermengung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Werte der anderen
    Ware. Sollte der Besteller Alleineigentümer oder Miteigentümer werden, räumt er
    der Lessov & Co. GbR bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis de genannten Werte ein. Wir die
    Sache weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung auch für die
    Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung, jedoch nur in Höhe des
    Wertes des Miteigentumsanteils. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
    der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
    hat der Besteller auf Lessov & Co. GbR's Eigentum hinzuweisen und die Lessov & Co. GbR unverzüglich zu
    benachrichtigen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
3. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere auch bei
    Zahlungsverzug, ist die Lessov & Co. GbR berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und
    diese beim Besteller abzuholen, ohne daß die Lessov & Co. GbR deshalb vom Vertrag zurücktritt. Der
    Besteller hat insofern kein Recht zum Besitz. Die Zurücknahme der Ware dient der
    Sicherstellung.

X. Systemsoftware

1. Soweit im Zusammenhang mit bestimmten von der Lessov & Co. GbR gelieferten Anlagen kein
    Systemsoftware-Nutzungsvertrag abgeschlossen wird, räumt die Lessov & Co. GbR dem Besteller an
    überlassener Systemsoftware für den Zeitraum, während dessen dieser die Anlage
    einsetzt, das Recht ein, die Systemsoftware zu deren Betrieb zu nutzen. Das
    Eigentum an der Systemsoftware und den diesbezüglichen Unterlagen geht nicht
    auf den Besteller über. Der Besteller ist nicht berechtigt, an der Systemsoftware
    Abänderungen vorzunehmen, diese zur Erstellung eigener Systemsoftware zu
    verwenden, sie bzw. entsprechende Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder
    Kopien anzufertigen. Veräußert der Besteller eine derartige Anlage samt
    Systemsoftware an einen Dritten, so muß er sicherstellen, daß der Dritte die
    Einhaltung der vorstehenden Bedingen gegenüber der Lessov & Co. GbR schriftlich bestätigt.
2. Ist zwischen dem Besteller und der Lessov & Co. GbR ein Systemsoftware-Nutzungsvertrag
    abgeschlossen worden, so darf die Software nur in Übereinstimmung mit den
    Bestimmungen dies Vertrages benutzt werden.

XI. Vertragsanpassung

Sofern unvorhergesehene Ereignisse in Sinne von Abschnitt V. Ziff. 3 Abs. 1 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von der Lessov & Co. GbR erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepaßt, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Ist dies wirtschaftlich nicht vertretbar, so steht der Lessov & Co. GbR das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will die Lessov & Co. GbR von diesem Rücktrittsrecht Gebrach machen, so hat sie dies dem Besteller unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

XII. Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Informationen, die die Lessov & Co. GbR im Zusammenhang mit Bestellungen bekannt werden, nicht als vertraulich.
Daten, die bei der Vertragsabwicklung zugänglich werden, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

XIII. Allgemeines 

1. Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte bleibt der Vertrag im übrigen
    für beide Teile wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame
    Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
    der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
2. Es gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen die Einheitlichen
    Haager Kaufgesetze und das Einheitliche UN (CISG) Kaufrecht. Dies gilt auch
    dann, wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat, oder wenn die Lieferung ins
    Ausland erfolgt.
3. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
4. Für alle Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und
    Scheckverfahren, ist der ausschließliche Gerichtsstand Meinigen. Die Lessov & Co. GbR ist auch
    berechtigt, am Sitz des Bestellers Klage zu erheben.

XV. Zusätzlich gelten folgende Bedingungen für Vermietung

1.   Inhalt und Umfang des Mietverhältnisses wird durch schriftliche Auftragsbestätigung und / oder den schriftlichen Mietvertrag bestimmt. Mündliche Abreden sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

2.   LESSOV & CO. GBR verpflichtet sich, Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. LESSOV & CO. GBR ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls LESSOV & CO. GBR, aus welchem Grund auch immer, nicht in der Lage ist das bestellte Material zu liefern.

3.   Die Auslieferung erfolgt ab Lager. Wünscht der Mieter Anlieferung an eine vom Mieter anzugebende Anschrift, so wird LESSOV & CO. GBR dem Mieter die anfallenden Kosten dann in Rechnung stellen, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Mieters. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung, Übergabe an Post, Bahn, Spediteur oder Frachtführer auf den Mieter über, und zwar auch dann, wenn LESSOV & CO. GBR die Anlieferung übernommen hat. Auf Wunsch des Mieters wird die Lieferung auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichert.

4.   Der Mieter oder ein von ihm benannter Vertreter hat bei der Anlieferung und Abholung des Materials anwesend zu sein.

5.   Falls Mieter oder Vertreter bei der Anlieferung nicht anwesend sind, werden die vermieteten Güter - sofern möglich - am vereinbarten Übergabeort hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.

6.   Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

7.   Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind - soweit diese durch zumutbare Untersuchungen sofort feststellbar sind - unverzüglich gegenüber LESSOV & CO. GBR schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist und nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Bei Mängeln der Lieferung wird LESSOV & CO. GBR den betroffenen Teil nach deren Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit ausgeführt oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Mieter eine Herabsetzung des Mietzinses und, falls die Nutzung der Mietsache nicht nur unwesentlich beeinträchtigt ist, die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

8.   Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten des Kunden, fehlerhafte Montage, Nichtbeachtung der Aufstell- und Anschlussbedingungen oder Veränderungen an der gelieferten Ware zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9.   Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Wenn der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. Maschinenanleitung o.ä.), so ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand gemäß dieser Anleitung ordnungsgemäß zu bedienen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes sicherstellen können.

10.   Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum vom LESSOV & CO. GBR nicht durch Dritte beschädigt oder sonst beeinträchtigt wird. Der Mieter ist verpflichtet, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Mietsache unverzüglich gegenüber LESSOV & CO. GBR anzuzeigen.

11.   Es ist unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust des Mietgutes durch den Mieter oder durch eine dritte Person verursacht wird. LESSOV & CO. GBR kann verlangen, dass Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diese abgetreten werden.

12.   Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Schäden oder Verlust hat der Mieter den Listenpreis zu erstatten.

13.   Der Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie er sie übernommen hat an LESSOV & CO. GBR zurückzugeben. Ist eine Abholung durch LESSOV & CO. GBR vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut nach Ablauf der Mietzeit abholfertig bereit zu halten. Anderenfalls ist LESSOV & CO. GBR berechtigt, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

14.   Besteht die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen und ist die Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, so akzeptiert der Mieter, dass die endgültige Zählung und Schadensfeststellung erst in den Räumen von LESSOV & CO. GBR stattfindet. LESSOV & CO. GBR stellt sicher, dass in der Zeit der Abholung bis zur Zählung im Lager keine Verluste oder Beschädigungen eintreten.

15.   Ist ein fester Rückgabetermin nicht vereinbart, oder ist die Möglichkeit der vorzeitigen Rückgabe vereinbart, so ist der Mieter verpflichtet, das Rücknahmeverlangen mindestens 48 Stunden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten vor der gewünschten Rückgabe schriftlich anzuzeigen, Sonn-, Feier- und Samstage bleiben bei Berechnung dieser Frist unberücksichtigt.

16.   Falls der Mieter oder dessen Vertreter bei der Abholung des Mietgutes nicht anwesend sind, werden die vermieteten Güter - sofern möglich - am vereinbarten Übergabeort durch LESSOV & CO. GBR oder einen Beauftragten abgenommen. In diesem Fall erkennt der Mieter eventuelle Mängel- oder Fehlbestandsanzeigen an.

17.   Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet 50% des Nettomietpreises zuzüglich der gesetzlich MwSt. zu bezahlen, wenn die Kündigung in weniger als 14 Tage vor Mietbeginn erfolgt. Kündigt der Mieter innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn werden 100 % des Nettomietpreises zzgl. der Mehrwertsteuer fällig.

18.   Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verlust des Mietgutes bis zur Rückgabe der Mietsache an LESSOV & CO. GBR. Die Versendungsgefahr trägt der Mieter. Verzögert sich die Abholung oder Rückgabe aus Gründen, die LESSOV & CO. GBR zu vertreten hat, so wird der Mieter ungeachtet dessen, alles ihm zumutbare unternehmen, um das Mietgut bis zur Abholung entsprechend zu schützen. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an LESSOV & CO. GBR in seiner Verantwortung. Bei Messen gilt diese Regelung bis zu 48 Stunden nach Messeschluß.

19.   Das Anbringen von Werbematerialien ist nur nach Rücksprache erlaubt.

20.   Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Gleichzeitig behält sich LESSOV & CO. GBR vor, das Mietgut zu versichern und hierfür eine Prämie in Rechnung zu stellen. Eine Verpflichtung von LESSOV & CO. GBR besteht hierzu besteht jedoch nicht.

21.   Gibt der Mieter das Mietgut nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er für jede angefangene Mieteinheit bis zur Rückgabe an den Vermieter Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung nicht nach, kann LESSOV & CO. GBR Schadensersatz in der Höhe des Listenpreises für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen.

22.   Weitere Schadensersatzansprüche, die auf der vom Mieter zu vertretenden verspäteten Rückgabe oder auf der vom Mieter zu verantwortenden Beschädigung und/oder Verlust des Mietgutes beruhen, bleiben hiervon unberührt.

23.   Rechnungen sind sofort nach Erhalt rein netto (bei Übernahme) ohne jeden Abzug fällig, es sei denn, dass zwischen dem Mieter und LESSOV & CO. GBR anderslautende schriftliche Vereinbarungen bestehen.

24.   LESSOV & CO. GBR ist berechtigt, bei Vereinbarung von Vorkasse oder Teilzahlungen vor Lieferung, das Mietgut ohne weitere Mahnungen nicht auszuliefern, oder vor dem vereinbarten Rückgabetermin wieder abzuholen, wenn der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht, oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Der Mieter kann daraus keine Schadensersatzansprüche ableiten.

25.   LESSOV & CO. GBR behält sich das Recht vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzuges zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig abzuholen.

26.   Im Bedarfsfall ist LESSOV & CO. GBR berechtigt, eine angemessene Kaution für die Ware zu verlangen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Internet-Services

1. Allgemeines

Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit uns. Fremde Einkaufbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Reglungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

2. Angebot, Preis, Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Unsere Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gültiger Preisliste berechnet. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so sind wir auch ohne Nachfirstsetzung berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.

3. Datensicherheit

Der Kunde stellt von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde selbst Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten einzusehen, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Wir speichern Ihre Daten mittels einer EDV-Anlage, §33 Abs. 1 BDatSchG. Der Kunde stimmt der Datenspeicherung, Datennutzung und Datenveränderung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDatSchG) ausdrücklich zu.

4. Servicebeschreibung und Zahlung

Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung unseres Services ( z.B. Eintrag in Datenbank etc. ) zustande. Dieser wird gemäß jeweils geltender Preisliste abgerechnet. Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragjahres kündbar. Das Vertragjahr beginnt mit dem 1. des Folgemonats nach Auftragserteilung zu laufen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Die Zahlung des Kunden erfolgt per Bankeinzug. Für Zahlung auf dem Überweisungswege wird aufgrund des erhöhten Aufwandes eine Rechnungsstellungsgebühr gemäß gültiger Preisliste z. Zt. von € 8,- pro Rechnung erhoben. Für den Fall der Rückgabe einer Korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß gültiger Preisliste z. Zt. von € 11,- neben den entstehenden Bankspesen erhoben. Im Falle von Mahnungen wird pro Mahnung eine Rechnungsstellungsgebühr berechnet. Die Abrechnung dieser Gebühren erfolgen monatlich.

5. Veröffentlichte Inhalte

Der Kunde stellt uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Eine Nutzung für Erotikangebote und ähnliche Inhalte ist unzulässig. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind Dritte in ihrer Ehre zu Verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union der USA verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet.

6. Haftung, Schadensersatzansprüche

Die Haftung ist begrenzt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Nicht vorhersehbare Schäden sind von der Haftung gänzlich ausgeschlossen.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

Sollte seine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Stadtlengsfeld bei Bad Salzungen. Ist der Kunde Kaufmann, gilt als Gerichtsstand das für Bad Salzungen zuständige Amts- oder Land-Gericht.












 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Phone:
036965 / 807 - 0
FAX:
036965 / 807 - 25
Mail:
service@lecosys.com

 Update am 21.06.06

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